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SG Hannover, 05.07.2007 - S 22 U 400/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
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- BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
Auszug aus SG Hannover, 05.07.2007 - S 22 U 400/03
Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschie-denen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesent-lich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasse-ler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4). - BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus SG Hannover, 05.07.2007 - S 22 U 400/03
Das ist nicht schon dann der Fall, wenn der Unfall nur eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu dem Körperschaden ge-führt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner besonderen Beziehung zu diesem Schaden unter allen Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 1, 150 ff und 268; 13, 175 ff). - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
Auszug aus SG Hannover, 05.07.2007 - S 22 U 400/03
Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschie-denen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesent-lich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasse-ler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4). - BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
Auszug aus SG Hannover, 05.07.2007 - S 22 U 400/03
Das ist nicht schon dann der Fall, wenn der Unfall nur eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu dem Körperschaden ge-führt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner besonderen Beziehung zu diesem Schaden unter allen Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 1, 150 ff und 268; 13, 175 ff). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus SG Hannover, 05.07.2007 - S 22 U 400/03
Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschie-denen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesent-lich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasse-ler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).